Rechtliche Angelegenheiten

Privacy Policy

Nutzungsbedingungen – YouthRadio.eu / europeanschoolradio.eu

  1. Einführung & Zustimmung zu den Bedingungen
    • 1.1. Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer (im Folgenden „Nutzer“) und der Plattform europeanschoolradio.eu (schulischer Charakter) oder youthradio.eu (breitere, ausserschulische Bildung) (im Folgenden „Plattform“), hinsichtlich des Zugangs, der Teilnahme, der Veröffentlichung, des Anhörens und der allgemeinen Nutzung von European School Radio und Podcast. Diese Bedingungen gelten für die Plattform unabhängig davon, welches der beiden vorgenannten Zugangspunkte (Handelsnamen) der Nutzer wählt. Beide Zugangspunkte führen zur selben einheitlichen Plattform, die auf einer einzigen Datenbank betrieben wird und identische Funktionen bietet. Folglich werden alle vom Nutzer hochgeladenen Inhalte auf der gesamten Plattform geteilt und sind zugänglich, unabhängig vom Zugangspunkt oder Handelsnamen. Zur Klarstellung: YouthRadio.eu ist ein Ergebnis des Projekts Kids Radio Europe, siehe Projektseite: https://ec.europa.eu/info/fundingtenders/opportunities/portal/screen/opportunities/projects-details/43251814/101136199
    • 1.2. Durch die Erstellung eines Kontos, die Veröffentlichung und/oder das Anhören von Inhalten erklären Sie ausdrücklich, dass Sie die Bedingungen sowie die darin genannten oder verlinkten Richtlinien gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
    • 1.3. Die Bedingungen entsprechen der Verordnung (EU) 2022/2065 – Gesetz über digitale Dienste (DSA); die entsprechenden Bestimmungen sind hierin enthalten.
    • 1.4. Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, stellen Sie die Nutzung der Plattform bitte unverzüglich ein.
  2. Definitionen
    • Begriff Definition
      Diensteanbieter Das internationale Konsortium Kids Radio Europe, dessen technischer Koordinator und Anbieter die gemeinnützige Organisation „Wissenschaftliche Gesellschaft Interdisziplinäres, Interkulturelles Radio der Bildungsgemeinschaft“ (mit dem Kommerziellen Titel „European School Radio – Das Erste Schülerradio“) mit Satzungssitz an der Internationalen Hellenischen Universität in Sindos, Thessaloniki, ist.
      Nutzer Jede natürliche Person (z. B. Jugendlicher, Schüler, Lehrkraft, Elternteil, Zuhörer) oder juristische Person, die Zugang erhält oder Inhalte beiträgt.
      Nutzerinhalte Audio-Beiträge (Podcasts, Live-Radiosendungen), Metadaten, Übersetzungen, Bilder, Texte und jegliches andere Material, das von einem Nutzer erstellt oder hochgeladen wird.
      Empfehlungssystem Der Personalisierungs- und Sortieralgorithmus, der Nutzern relevante Inhalte anzeigt (Artikel 27 DSA).
      Meldung (Notice) Die an den Diensteanbieter gesendete Benachrichtigung bezüglich etwaiger rechtswidriger oder schädlicher Inhalte (Artikel 16 DSA).
      Vertrauenswürdiger Hinweisgeber (Trusted Flagger) Die von einer nationalen Behörde als vertrauenswürdiger Hinweisgeber für rechtswidrige Inhalte benannte Stelle (Artikel 22 DSA).
  3. Angaben zum Anbieter & Kontaktstellen (Artikel 11 & 12 DSA)
    • 3.1. Juristische Person: Gemeinnützige Organisation „Interdisziplinäres Interkulturelles Radio der Bildungsgemeinschaft“, mit dem Kommerziellen Titel „European School Radio – Das Erste Schülerradio“.
    • 3.2. Sitz: IHU (IHU – International Hellenic University), Sindos 574 00, Thessaloniki, Griechenland
    • 3.3 Steuernummer (USt-IdNr.): EL-998502950 / Finanzamt Thessaloniki
    • 3.4. Kontaktstelle für DSA-Fragen: compliance@youthradio.eu (Support auf Englisch & Griechisch).
    • 3.5. Kontaktstelle für Strafverfolgungsbehörden: compliance@youthradio.eu (24/7, Artikel 9 DSA).
    • 3.6. Interner Datenschutzbeauftragter (DSB/DPO): dpo@youthradio.eu
  4. Berechtigung & Altersbeschränkungen (Artikel 28 DSA)
    • 4.1. Die Plattform richtet sich hauptsächlich an Jugendliche (Schüler, Studenten etc.), Jugendarbeiter (Lehrkräfte, Pädagogen, Betreuer etc.) und die allgemeine Öffentlichkeit im Rahmen der formalen und nicht-formalen Bildung.
    • 4.2. Aus Gründen der pädagogischen Eignung werden Minderjährige in folgende Altersgruppen eingeteilt (4-6, 7-11, 12-15, 16-18+). Die Kategorie bestimmt die Inhaltsfilter und Privatsphäre-Einstellungen, die automatisch angewendet werden.
    • 4.3. Zur Erstellung eines Kontos als „Jugendlicher Nutzer“ (< 16 Jahre) ist erforderlich: (a) eine unterzeichnete Erklärung des Erziehungsberechtigten, die dem Minderjährigen die Nutzung aller Funktionen der Plattform gestattet, und (b) nach Schritt (a) verifiziert ein erwachsener Teamleiter/eine Lehrkraft, der/die mit der Bildungseinrichtung des Nutzers verbunden ist, dass der Minderjährige der richtigen Altersgruppe angehört und nicht gegen die Inhaltsregeln verstößt. Bis der Minderjährige von der erwachsenen Lehrkraft/dem Teamleiter verifiziert wurde, verbleibt das Konto im Status „Gast“ und kann nur auf öffentliche, nicht personalisierte Inhalte zugreifen. Die unterzeichneten Erklärungen werden von den Teamleitern aufbewahrt und per E-Mail an den Anbieter zur Archivierung gesendet. Der Erziehungsberechtigte kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. In diesem Fall wird das Konto deaktiviert, bis eine neue gültige Einwilligung vorliegt. Der Teamleiter ist verpflichtet, die Administratoren zu benachrichtigen, wenn der Erziehungsberechtigte die Deaktivierung des Kontos verlangt.
    • 4.4. Minderjährige Gäste ohne Konto:
      • 4.4.1. Jeder Nutzer < 18 Jahre kann Podcasts durchsuchen, ohne ein Konto zu erstellen.
      • 4.4.2. Es werden keine personenbezogenen Daten von Gästen gesammelt, abgesehen von den strikt erforderlichen technischen Identifikatoren; es findet kein Profiling statt und es wird keine zielgerichtete Werbung angezeigt (Artikel 28 Abs. 3 DSA).
      • 4.4.3. Die für minderjährige Gäste angezeigten Inhalte wurden bereits auf der Grundlage des Themen-/Alterszonensystems der Plattform als für alle Altersgruppen unter 18 Jahren geeignet gekennzeichnet.
      • 4.4.4. Gäste können keine Inhalte hochladen oder kommentieren.
    • 4.5. Der Anbieter schaltet auf seiner Benutzeroberfläche keine Werbung auf der Grundlage von Profiling unter Verwendung personenbezogener Daten des minderjährigen Nutzers.
  5. Pflichten des Nutzers (Artikel 14 Abs. 3-4 & 17 DSA)
    • 5.1. Der Nutzer garantiert, dass seine Kontoinformationen wahrheitsgemäß und aktuell sind.
    • 5.2. Der Nutzer:
      • Respektiert die Rechte Dritter (z. B. geistiges Eigentum, personenbezogene Daten).
      • Veröffentlicht keine Inhalte mit Gewalt, sexueller Ausbeutung von Minderjährigen, Suizid oder Drogen.
      • Belästigt oder zielgerichtet keine Personen oder Gruppen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung (Null-Toleranz-Klausel für Hassesreden).
      • Verbreitet keine vorsätzliche Fehlinformation zu wissenschaftlichen oder politischen Themen (insbesondere Gesundheitsthemen, Wahlen).
    • 5.3. Verstöße führen zu: (a) einer Verwarnung; (b) einer vorübergehenden Sperrung; (c) der endgültigen Löschung des Kontos, je nach Schwere des Verstoßes.
  6. Unzulässige Inhalte (Artikel 16 & 17 DSA)
    • 6.1. Als „rechtswidriger Inhalt“ gilt beispielhaft alles, was im Widerspruch steht zu:
      • 6.1.1. dem Recht eines EU-Mitgliedstaats
      • 6.1.2. der Richtlinie 2011/93 (sexueller Missbrauch von Kindern)
      • 6.1.3. der Verordnung (EU) 2019/880 (Kulturgüter)
      • 6.1.4. der Verordnung (EU) 2024/936 (Bekämpfung terroristischer Inhalte)
    • 6.2. Der Anbieter verwendet manuelle Überwachungswerkzeuge zur Erkennung, Kennzeichnung und/oder Entfernung von Inhalten, die unter Absatz 6.1 fallen oder als hohes Risiko für Minderjährige eingestuft werden.
      • 6.2.1. Das Verfahren umfasst unter anderem: (a) präventive Kontrolle beim Hochladen („Upload-Filter“) durch die jeweiligen Teamleiter – Lehrkräfte, die die Gruppen junger Nutzer beaufsichtigen; (b) Überprüfung jeder vorgeschlagenen Alterskennzeichnung; (d) Führen von Protokollen (Logs) aller Aktionen.
      • 6.2.2. Der Einsatz dieser Werkzeuge unterliegt den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, und es werden technische sowie organisatorische Maßnahmen ergriffen, um Fehler zu reduzieren und die Meinungsfreiheit zu schützen.
  7. Algorithmische Transparenz & Nutzung von Künstlicher Intelligenz (Artikel 27 DSA)
    • 7.1. Von der Plattform verwendete Algorithmen
      • 7.1.1. Inhalts-Empfehlungssystem: Bietet Empfehlungen für Podcasts/Sendungen basierend auf dem Land der Verbindung, der Inhaltssprache, dem Hörverlauf des Nutzers und den allgemeinen Nutzerdaten, die auf der Plattform gespeichert sind.
      • 7.1.2. Musikempfehlungen: Registrierte Nutzer reichen Songs ein. Nach der Überprüfung werden diese in Wiedergabelisten aufgenommen, die in den „Musikzonen“ ausgestrahlt werden.
      • 7.1.3. Audio-basierte Suche: KI-gestützte Suche, die Sprache/Musik erkennt, Transkriptionen erstellt, Tags extrahiert und ein Podcast-Genre oder ein Musikstück identifiziert.
    • 7.2. Wichtigste Ranking-Faktoren
      • (a) Thematische Tags & Kapitel, die vom Ersteller hinzugefügt wurden.
      • (b) Einstufung der Altersangemessenheit: Jede Sendung kann — nach Ermessen des Erstellers — manuell einer Altersgruppe von 4-6, 7-11, 12-15, 16-18+ und den entsprechenden „Sendungs-/Musikzonen“ zugewiesen werden. Diese Kategorisierung erfolgt nicht automatisch durch das System; sie wird ausschließlich von den Nutzern selbst durchgeführt, sofern sie dies wünschen. Alle Inhalte wurden vorab überprüft und gelten als geeignet für Minderjährige unter 18 Jahren. Die Kennzeichnung der Alterszone dient lediglich als Navigations-/Personalisierungshilfe und stellt keine absolute Zugangsbeschränkung dar.
      • (c) Hörverlauf & Präferenzen: Werden für personalisierte Empfehlungen verwendet; der Nutzer kann die Personalisierung in den Profileinstellungen deaktivieren (nicht-personalisierte Anzeige); erfolgt dies, werden Inhalte basierend auf (a) und (b) ohne Profiling angezeigt.
      • (d) Sprache & Verbindungsland: Es werden Inhalte in derselben Sprache oder von Nutzern im selben Land empfohlen.
    • 7.3. Alternative nicht-personalisierte Anzeige:
    • 7.4. Gemäß Artikel 27 Abs. 1b DSA stellt die Plattform eine Schaltfläche „Ohne Personalisierung“ zur Verfügung. Wenn diese aktiviert ist, ignorieren die Algorithmen (c) & (d) und sortieren ausschließlich auf der Ebene der Themen-/Alterstags.
    • 7.5. Jeder empfohlene Inhalt ist mit einem Pop-up-Fenster „Warum sehe ich das?“ versehen, das erklärt, welche Faktoren dazu beigetragen haben.
    • 7.6. Eine kurze technische Beschreibung der Algorithmen und Datenquellen wird im jährlichen Transparenzbericht veröffentlicht.
  1. Meldungs- und Abhilfeverfahren (Notice and Action) (Artikel 16 – 20 DSA)
    • 8.1. Unter jedem Video, Podcast, Bild oder Kommentar befindet sich dauerhaft die Schaltfläche / „Melden“ (Flaggen-Symbol). Ein Klick öffnet ein Pop-up-Meldeformular.
    • 8.2. Pflichtangaben für eine Meldung:
      • 8.2.1. URL oder Inhalts-ID
      • 8.2.2. Beschreibung des Verstoßes
      • 8.2.3. Rechtsgrundlage/Kategorie
      • 8.2.4. Kontaktdaten des Anmeldenden
    • 8.3. Innerhalb von 1 Stunde wird eine automatische Empfangsbestätigung mit einer Ticketnummer versendet.
    • 8.4. Die erste Bewertung der Meldung erfolgt durch den Inhaltsmoderator innerhalb von 24 Stunden.
    • 8.5. Die abschließende Entscheidung des Inhaltsmoderators (Entfernung, Beschränkung, keine Maßnahme) wird innerhalb von 7 Tagen vollständig begründet erlassen und sowohl dem Anmeldenden als auch dem Ersteller des Inhalts zusammen mit Anweisungen zur Einlegung einer Beschwerde mitgeteilt.
    • 8.6. Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern werden in < 48 Stunden überprüft (Artikel 22 DSA).
    • 8.7. Im Falle einer unvollständigen Meldung sendet der Inhaltsmoderator innerhalb von 48 Stunden eine Aufforderung zur Ergänzung; erfolgt keine Antwort, wird die Meldung archiviert.
    • 8.8. Alle Meldungen, Maßnahmen und Fristen werden 6 Jahre lang aufbewahrt und im jährlichen „Transparenzbericht“ zusammengefasst (Artikel 15 DSA).
  2. Internes Beschwerdemanagementsystem (Artikel 20 DSA)
    • 9.1. Einreichung einer Beschwerde – kostenlos über das Formular https://community.europeanschoolradio.eu/gdpr, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Entscheidung.
    • 9.2. Beschwerdeausschuss (Eftychia Touliou (Griechenland), Susanne Böhmig (Deutschland) und Myrto Stamelaki (Frankreich)).
    • 9.3. Die Entscheidung wird innerhalb von 14 Tagen mit vollständiger Begründung erlassen und per E-Mail mitgeteilt.
    • 9.4. Alle Beschwerden und Entscheidungen werden 6 Jahre lang aufbewahrt und zusammenfassend im jährlichen „Transparenzbericht“ aufgeführt.
  3. Schutz von Minderjährigen & Barrierefreiheit (Artikel 28 & 34 DSA)
    • 10.1. Technische Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen:
      • 10.1.1. Die Plattform schlägt vier Altersgruppen für junge Nutzer vor: 4-6, 7-11, 12-15 und 16-18+. Diese Kategorisierung erfolgt nicht automatisch; der Nutzer wählt bei der Registrierung oder über die Kontoeinstellungen manuell den passenden Bereich aus. Basierend auf dieser Auswahl zeigt die Plattform nur Inhalte innerhalb des gewählten Bereichs an. Alle verfügbaren Materialien wurden vorab überprüft und sind für Minderjährige geeignet; der Altersbereich dient ausschließlich als Navigations-/Personalisierungshilfe und stellt keine absolute technische Einschränkung dar.
      • 10.1.2. Kein Werbe-Profiling für Personen < 18 Jahre: Die Daten von Kindern werden nicht für personalisierte Werbung verwendet.
    • 10.2. Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 & Konformität
      • 10.2.1. Anpassbare Schriftgrößen, hoher Farbkontrast, barrierefreie Schriftarten und Kompatibilität mit unterstützenden Technologien (Bildschirmlesegeräte, Schaltersteuerung)
      • 10.2.2. Audio-Beschreibungen, Transkripte & Untertitel für Nutzer mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen
      • 10.2.3. Zusammenarbeit mit der Organisation TJFBG für die kontinuierliche Integration und Überprüfung der Benutzerfreundlichkeit
  4. Datenverarbeitung & Datenschutz (Artikel 42 DSA & DSGVO)
    • 11.1. Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung (Artikel 6 Abs. 1b DSGVO), Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1a), berechtigtes Interesse (Artikel 6 Abs. 1f).
    • 11.2. Datenkategorien & technische Sicherheitsmaßnahmen: Kontodaten (Name, E-Mail, Bildungseinrichtung) – werden ausschließlich in Rechenzentren der EU/des EWR gespeichert und bei der Speicherung (at-rest) mit AES-256 sowie bei der Übertragung (in-transit) mit TLS 1.3 verschlüsselt. Podcast-Inhalte & Metadaten
    • 11.3. Zugriff nur über RBAC (rollbasierte Zugriffskontrolle). Nutzungsdaten (IP, Cookies, Logs)
    • 11.4. Es werden nur die funktional notwendigen Daten erhoben
    • 11.5. Speicherdauer
      • 11.5.1. Aktive Konten: bis zur Löschung des Kontos
    • 11.6. Rechte der betroffenen Personen – Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Einschränkung, Widerspruch; auszuüben unter compliance@youthradio.eu
    • 11.7. Übermittlungen außerhalb der EU/des EWR: Nein
  5. Cookies
  6. Haftungsbeschränkung & Gewährleistungsausschluss (Artikel 4 DSA)
    • 13.1. Der Anbieter handelt als Vermittler; er führt keine präventive Kontrolle jeder Veröffentlichung durch.
    • 13.2. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für den ununterbrochenen Betrieb. In keinem Fall haftet der Anbieter für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Plattform entstehen.
    • 13.3. Speziell für die Sicherheit von Minderjährigen durchlaufen die von den Nutzern eingereichten Inhalte vor der Veröffentlichung die Überprüfung und Genehmigung durch die „Teamleiter“ und/oder Administratoren. Diese können Materialien ablehnen oder entfernen, die den pädagogischen und rechtlichen Kriterien der Plattform nicht entsprechen.
    • 13.4. Jeder Nutzer über 18 Jahre trägt die individuelle Verantwortung dafür, dass die von ihm hochgeladenen Inhalte mit den Gesetzen seines Landes und dem EU-Recht übereinstimmen.
  7. Änderung der Bedingungen & des Dienstes (Artikel 14 Abs. 5 DSA)
    • 14.1. Benachrichtigung über Änderungen: doppelt; per E-Mail und über In-App-Banner mindestens 15 Tage vor dem Inkrafttreten.
    • 14.2. Wesentliche Änderungen (z. B. neue KI-Funktionen) erfordern eine ausdrückliche Zustimmung.
  8. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
    • 15.1. Die Bedingungen unterliegen dem EU-Recht; etwaige Lücken werden durch griechisches Recht geschlossen.
    • 15.2. Zuständige Gerichte für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, sind die Gerichte von Thessaloniki, Griechenland.
  9. Kontakt

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

  1. Zweck & Anwendungsbereich
    • Diese Datenschutzrichtlinie beschreibt die Art und Weise, wie die Plattform europeanschoolradio.eu (schulischer Charakter) / youthradio.eu (breitere, ausserschulische Bildung) (im Folgenden „Plattform“) personenbezogene Daten erhebt, verwendet, speichert und weitergibt. Sie gilt für alle registrierten Nutzer (Schüler, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Podcast-Ersteller) sowie für Besucher, die auf der Plattform surfen.
  2. Verantwortlicher & Datenschutzbeauftragter (DPO)
    • Verantwortlicher: Gemeinnützige Organisation „Wissenschaftliche Gesellschaft Interdisziplinäres, Interkulturelles Radio der Bildungsgemeinschaft“ (mit dem Kommerziellen Titel European School Radio – Das Erste Schülerradio) für das Konsortium Kids Radio Europe.
      • Sitz: Alexandria Campus IHU, Sindos 574 00, Thessaloniki, Griechenland
      • USt-IdNr.: EL998502950 – Finanzamt Thessaloniki
    • Datenschutzbeauftragter (DPO): dpo@youthradio.eu
    • Kontaktstelle für DSA & Compliance-Fragen: compliance@youthradio.eu
  3. Kategorien der erhobenen Daten
    • 3.1. Kontodaten: Vorname, Nachname, Benutzername (Username), E-Mail-Adresse, Passwort (verschlüsselt) und Bildungseinrichtung / Schule.
    • 3.2. Inhalte & Metadaten: Audioaufnahmen (Podcasts, Sendungen), Transkripte, Untertitel, hochgeladene Bilder, Texte und Sprachaufnahmen.
    • 3.3. Nutzungsdaten & Technische Daten: IP-Adressen, Cookies, System-Protokolldateien (Logs) und Hörverlauf.
  4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
    • 4.1. Vertragserfüllung (Artikel 6 Abs. 1b DSGVO): Für den Betrieb der Benutzerkonten und die Bereitstellung von Repository- und Hosting-Diensten.
    • 4.2. Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1a DSGVO): Für optionale Funktionen, personalisierte Empfehlungen oder die Verarbeitung von Nutzerinhalten.
    • 4.3. Berechtigtes Interesse (Artikel 6 Abs. 1f DSGVO): Für die Aufrechterhaltung der Plattformsicherheit, die Verhinderung von Missbrauch und die Optimierung der Nutzererfahrung.
    • 4.4. Rechtliche Verpflichtung (Artikel 6 Abs. 1c DSGVO): Zur Einhaltung des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA), des EU-Gesetzes über künstliche Intelligenz (EU AI Act) sowie des Steuer- und Verbraucherschutzrechts.
  5. Schutz von Minderjährigen
    • 5.1. Einwilligung des Erziehungsberechtigten (< 16 Jahre): Die Erstellung eines Kontos für junge Nutzer unter 16 Jahren erfordert eine unterzeichnete Erklärung des Erziehungsberechtigten sowie die Verifizierung durch einen erwachsenen Teamleiter / eine Lehrkraft, der/die mit der Bildungseinrichtung verbunden ist.
    • 5.2. Kein Profiling / Keine zielgerichtete Werbung: Die Daten von Kindern werden streng niemals für kommerzielles Profiling oder zielgerichtete Werbung verwendet (Artikel 28 DSA).
    • 5.3. Altersbeschränkungen & Filterung: Inhalte werden in festgelegte Alterszonen (4–6, 7–11, 12–15, 16–18+) eingeteilt, mit automatisierten Filtermechanismen, um die pädagogische Eignung zu gewährleisten.
  6. Algorithmische Transparenz & Künstliche Intelligenz (KI)
    • 6.1. Empfehlungssysteme: Inhaltsvorschläge werden auf der Grundlage von Sprache, Land und Hörverlauf generiert. Nutzer können die Personalisierung jederzeit deaktivieren, indem sie die Option „Ohne Personalisierung“ wählen.
    • 6.2. KI-unterstützte Untertitel & Transkripte:
      • 6.2.1. Automatische Transkripte und Untertitel werden über Unternehmens-KI-Dienste ausschließlich für redaktionelle und grammatikalische Korrekturen verarbeitet.
      • 6.2.2. Es besteht ein aktiver Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) mit dem Anbieter, der sicherstellt, dass Prompts und Antworten nicht für das Training von Modellen oder die Produktverbesserung verwendet werden.
      • 6.2.3. Soweit technisch machbar, werden vor der Übermittlung Anonymisierungs- (Masking) und Pseudonymisierungstechniken für direkte Identifikatoren (wie Namen und Telefonnummern) angewendet.
    • 6.3. Menschliche Beaufsichtigung & Bearbeitung durch den Nutzer (Human-in-the-Loop):
      • 6.3.1. Der von der KI erzeugte Originaltext wird in einem separaten Datenbankfeld gespeichert und als „Von KI generiert / Nicht überprüft“ gekennzeichnet.
      • 6.3.2. Die Nutzer behalten die vollständige Kontrolle über die Überprüfung, Bearbeitung und Validierung der Transkripte. Die vom Nutzer validierte Version gilt als die maßgebliche öffentlich angezeigte Version.
  7. Datenspeicherrichtlinie
    • 7.1. Aktive Konten & Repository: Personenbezogene Daten und Nutzerinhalte werden so lange gespeichert, wie das Konto, das Projekt oder der Arbeitsbereich aktiv bleibt oder bis der Nutzer deren Löschung beantragt.
    • 7.2. Inaktive Konten: Inaktive Konten und die damit verbundenen personenbezogenen Daten werden nach 24 aufeinanderfolgenden Monaten der Inaktivität gelöscht oder anonymisiert.
    • 7.3. System-Protokolldateien (System Logs): Server-Protokolle werden für bis zu 12 Monate ausschließlich zu Zwecken der Sicherheit, Auditierung und Reaktion auf Vorfälle aufbewahrt.
    • 7.4. Sicherungskopien (Backups): Backup-Dateien folgen einem dokumentierten Bereinigungszyklus; der Zugriff darauf erfolgt streng zu Zwecken der Wiederherstellung im Katastrophenfall und der Betriebskontinuität.
  8. Rechte der betroffenen Personen
    • 8.1. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen den Nutzern folgende Rechte zu:
      • 8.1.1. Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten.
      • 8.1.2. Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten.
      • 8.1.3. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).
      • 8.1.4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.
      • 8.1.5. Widerspruchsrecht gegen Profiling und automatisierte Entscheidungsfindung.
      • 8.1.6. Recht auf Kennzeichnung / Fehlerreklamation: Ein integrierter Meldemechanismus ermöglicht es Nutzern und betroffenen Parteien, Unrichtigkeiten, verleumderische Aussagen oder rechtswidrige Inhalte in KI-Transkripten zu melden.
    • 8.2. Um diese Rechte auszuüben, senden Sie bitte einen Antrag an dpo@youthradio.eu oder compliance@youthradio.eu. Nutzer haben zudem das Recht, eine formelle Beschwerde bei der nationalen Datenschutzbehörde einzureichen.
  9. Cookies & Tracking-Technologien
    • 9.1. Die Plattform verwendet zwingend erforderliche technische Cookies für grundlegende Funktionen sowie anonyme Analyse-Cookies für statistische Auswertungen. Detaillierte Informationen finden Sie in der vollständigen Cookie-Richtlinie.

Datenschutzerklärung

 

  1. Zweck & Anwendungsbereich
    • 1.1. Diese Richtlinie beschreibt die Art und Weise, wie die Plattform europeanschoolradio.eu (schulischer Charakter) oder youthradio.eu (breitere, ausserschulische Bildung) (im Folgenden „Plattform“ genannt) personenbezogene Daten erhebt, verwendet, speichert und weitergibt.
    • 1.2. Sie gilt für alle registrierten Nutzer (Schüler, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Podcast-Ersteller) sowie für Besucher der Plattform.
  2. Verantwortlicher & DPO
    • 2.1. Verantwortlicher: Gemeinnützige Organisation „Wissenschaftliche Gesellschaft Interdisziplinäres, Interkulturelles Radio der Bildungsgemeinschaft“ (mit dem Kommerziellen Titel „European School Radio – Das Erste Schülerradio“) für das Konsortium Kids Radio Europe, Alexandria Campus IHU, Sindos 574 00, Thessaloniki, Griechenland, USt-IdNr.: EL998502950, Finanzamt D‘ Thessaloniki.
    • 2.2. Datenschutzbeauftragter (DPO): dpo@youthradio.eu
  3. Erhobene Daten
    • 3.1. Kontodaten: Vorname, Nachname, Benutzername (Username), E-Mail, Passwort, Schule/Organisation.
    • 3.2. Nutzungsdaten: IP-Adresse, Cookies, System-Protokolldateien (Logs).
  4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
    • 4.1. Vertragserfüllung (Artikel 6 Abs. 1b DSGVO) für den Betrieb des Benutzerkontos.
    • 4.2. Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1a) für optionale Funktionen (Newsletters, personalisierte Empfehlungen).
    • 4.3. Berechtigtes Interesse (Artikel 6 Abs. 1f) für die Sicherheit der Nutzer und die Optimierung des Dienstes.
    • 4.4. Rechtliche Verpflichtung (Artikel 6 Abs. 1c) zur Einhaltung des DSA sowie des Steuer- und Verbraucherschutzrechts.
  5. Zwecke der Verarbeitung
    • 5.1. Bereitstellung und Verwaltung von Podcast-Hosting-Diensten.
    • 5.2. Verwaltung des Community-Betriebs & Moderation von Inhalten.
    • 5.3. Personalisierte Hörempfehlungen (mit Opt-Out-Option).
    • 5.4. Statistische Analyse und Verbesserung der Nutzererfahrung.
    • 5.5. Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen und Beilegung von Streitigkeiten.
  6. Automatisierte Entscheidungsfindung & Algorithmische Transparenz
    • 6.1. Die Plattform verwendet Empfehlungssysteme zur Anzeige von Inhalten basierend auf: (a) Themen-Tags, (b) Altersangemessenheit, (c) Hörverlauf.
    • 6.2. Nutzer können jederzeit eine nicht-personalisierte Anzeige wählen.
    • 6.3. Es werden keine Entscheidungen getroffen, die rechtliche Wirkungen entfalten und ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen; wenn das Ranking eine Entscheidung erheblich beeinflusst hat, können Nutzer eine menschliche Überprüfung anfordern.
  7. Datenspeicherung
    • 7.1. Aktive Konten: Die Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert.
    • 7.2. Inaktive Konten: Werden nach 24 Monaten Inaktivität gelöscht oder anonymisiert.
    • 7.3. System-Protokolldateien (Logs) werden aus Sicherheitsgründen für bis zu 12 Monate aufbewahrt.
  8. Weitergabe & Empfänger
    • 8.1. Anbieter von Cloud-Hosting-, E-Mail- und Analyse-Diensten (Analytics).
    • 8.2. Schulische Einheiten/Lehrkräfte erhalten nur die für den Bildungsprozess erforderlichen Daten.
    • 8.3. Wir verkaufen keine Daten an Dritte für Direktmarketingzwecke.
  9. Rechte der betroffenen Personen
    • 9.1. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch.
    • 9.2. Antragstellung: dpo@youthradio.eu
    • 9.3. Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde.
  10. Schutz von Minderjährigen
    • 10.1. Die Registrierung von Kindern unter 16 Jahren erfordert die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
    • 10.2. Inhalte werden nach Alterszonen (Age-Gate) kategoriesiert; unerwünschte oder schädliche Inhalte werden erkannt und gefiltert.
  11. Cookies & Ähnliche Technologien
  12. Kontakt

RECHTLICHE FRAGEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS UND RECHTSKONFORMITÄT MIT DEM KI-GESETZ (AI ACT)

 

Unter Berücksichtigung bestimmter Hauptfunktionen und Nutzungen der Plattform Kids Radio, über die ich informiert wurde, stelle ich nachstehend eine Reihe rechtlicher Fragen dar, die Aufmerksamkeit, weitere Bewertung und Umsetzung erfordern:

 

  1. Geistiges Eigentum
    • Das Hochladen von Daten (Texte, Videos, Musik), soweit es sich um originale Werke handelt, wirft urheberrechtliche Fragen auf.
    • Wenn das Material nicht original ist, sondern aus verschiedenen anderen Quellen stammt, muss die Einwilligung des Urhebers eingeholt werden oder der Urheber muss die spezifischen Daten zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt haben.
    • Die „Korrektur ohne Sinnesänderung“ stellt weiterhin eine Bearbeitung des Textes dar, solange der Inhalt der Nachricht des Sprechers nicht verändert wird.
    • Die thematischen Kategorien stellen keine Verarbeitung dar, die personenbezogene Daten verletzt.
    • Maßnahmen / Schutzvorkehrungen
      • In den Teilnahmebedingungen für Nutzer muss festgelegt werden, dass diese der Anzeige der von ihnen hochgeladenen Materialien und deren Verarbeitung auf Grundlage von Kategorisierung zustimmen, was Transkription, Speicherung, Anzeige von Ausschnitten und Indexierung umfasst.
      • Den Nutzern muss auch das Recht eingeräumt werden, auf Antrag die Entfernung/Deaktivierung von Inhalten zu verlangen, wobei das entsprechende Verfahren zu beschreiben ist.
  2. Schutz des Codes / des Fachwissens (Know-how) der „Verarbeitungspipeline als einzelne Einheit“ (pipeline as a single entity)
    • Selbst wenn die Modelle öffentlich sind, können die Kombination, Organisation, Konfigurationen und Infrastruktur ein originales Softwarewerk darstellen und somit dem Urheberschutz unterliegen sowie in der Praxis ein Geschäftsgeheimnis bilden.
    • Maßnahmen / Schutzvorkehrungen
      • Aufnahme von Klauseln zur Rechteübertragung, Vertraulichkeit, zum Geschäftsgeheimnis und zu Datenverwaltungsrichtlinien (Schlüssel, Prompts) in Verträge mit Personal/Mitarbeitern.
  3. Personenbezogene Daten (DSGVO) – insbesondere aufgrund von Audio/Bild/Nutzerprofil
    • Sprachaufnahmen und Transkripte/Aufzeichnungen können personenbezogene Daten enthalten (Namen, Kontaktdaten, sensible Informationen).
    • Der Hörverlauf und Empfehlungen stellen Profiling dar.
    • Banner von Nutzern/Schulen/Produzenten können Personen/Kinder zeigen, also personenbezogene Daten, sowie Beschreibungen, die Informationen preisgeben.
    • Maßnahmen / Schutzvorkehrungen
      • Rollen gemäß DSGVO: Die Anwendung und Einhaltung der DSGVO-Regeln muss festgelegt werden, einschließlich der Frage, ob für jede Funktion ein Verantwortlicher und/oder ein Auftragsverarbeiter existiert.
      • Rechtsgrundlage: Für jeden Verarbeitungsvorgang muss eine Einwilligung eingeholt werden: Transkription, Speicherung, Suche, Kategorisierung, Indexierung.
      • DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung): Sehr wahrscheinlich erforderlich aufgrund von systematischer Überwachung/Profiling und der Beteiligung von Minderjährigen.
      • Datenminimierung: Speicherfrist für Materialien (Audio, Text, Video, Transkripte, Aufzeichnungen) und Fälle, in denen Löschung/Anonymisierung angewendet wird.
      • Betroffenenrechte: Auskunft/Berichtigung/Löschung/Übertragbarkeit/Widerspruch gegen Profiling (soweit anwendbar).
      • Sicherheit: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Überwachungsprotokolle (Logs), Richtlinien für die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
  4. Verarbeitung durch Dritte und potenzielle Weiterverwendung
    • Das Material sollte durch maschinenlesbare technische Mittel geschützt werden, damit es nicht von Dritten verwendet werden kann. Wenn eine solche Einschränkung/ein solches Verbot nicht angewendet wird, müssen die Nutzer von Anfang an einer solchen Nutzung zustimmen.
    • Dies betrifft die Weiterverwendung, z. B. Gemini, ChatGPT, durch die Nutzung oder Übermittlung von Daten an einen externen Anbieter. Dies ist sowohl aus rechtlicher als auch aus vertraglicher Sicht kritisch.
    • Maßnahmen / Schutzvorkehrungen
      • Überprüfung der Bedingungen: Ob Daten für das Training verwendet werden, Beteiligung von Unterauftragnehmern und Ort der Verarbeitung.
      • Techniken: Pseudonymisierung vor dem Senden von Texten an Dritte (z. B. Entfernen von Namen/Telefonnummern), sofern dies machbar ist.
  5. Regulatorische Pflichten für Plattformen und Inhalte (insbesondere für Kinder)
    • Wenn das System als Plattform zum Teilen/Hosten oder als Empfehlungssystem fungiert, entstehen Pflichten bezüglich Transparenz, Meldung und Umgang mit rechtswidrigen Inhalten (z. B. Beleidigungen, Verleumdung, Urheberrechtsverletzungen).
    • Bei Minderjährigen: Verschärfte Anforderungen an die elterliche Einwilligung, Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und Verhinderung von „aggressiver“ Profilbildung/Zielgruppenansprache.
    • Maßnahmen / Schutzvorkehrungen
      • Nutzungsbedingungen mit Regeln zu Inhalten, Beschwerdeverfahren, Eskalation und Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen.
      • Einstellungen, Vorschläge und Empfehlungen, die auf den Schutz von Minderjährigen ausgerichtet sind.
  6. Haftung für Fehler, Verleumdung, Fehlinformationen und „unsachgemäße“ Beschreibungen
    • Eine fehlerhafte Transkription/Interpunktion kann den Sinn verändern und das Risiko von Verleumdung oder Irreführung bergen.
    • Die Verarbeitung des Materials kann eine Person/Funktion falsch beschreiben und das Risiko von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts/der Privatsphäre bergen.
    • Maßnahmen / Schutzvorkehrungen
      • Benachrichtigung/Widerspruch: Für Fälle, in denen Transkriptionen automatisch erfolgen und Fehler enthalten können.
      • Korrekturmechanismus seitens des Eigentümers/Nutzers.
      • Klare Haftungsbeschränkungen in den Nutzungsbedingungen, unbeschadet zwingender verbraucherschutzrechtlicher Bestimmungen.
  7. Data Governance und Nachweis der Konformität
    • Es muss die Möglichkeit bestehen nachzuweisen, „was wann und warum passiert ist“ (insbesondere bei DSGVO-Anfragen / Urheberrechtsbeschwerden).

 

KONFIGURATION UND EINHALTUNG DES KI-GESETZES

(Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates über Künstliche Intelligenz)

 

  1. Detaillierte Bestimmungen
    • Gemäß Artikel 5 der KI-Verordnung sind folgende KI-Praktiken verboten:
      • a) das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Nutzung eines KI-Systems, das unterbewusste Techniken außerhalb der Wahrnehmung einer Person oder vorsätzlich manipulative oder täuschende Techniken einsetzt, mit dem Ziel oder der Wirkung, das Verhalten einer Person oder einer Gruppe von Personen erheblich zu verfälschen, indem ihre Fähigkeit, eine fehlerfreie Entscheidung zu treffen, erheblich beeinträchtigt wird, was sie zu einer Entscheidung veranlasst, die sie andernfalls nicht getroffen hätte, und zwar in einer Weise, die dieser Person, einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen erheblichen Schaden zufügt oder wahrscheinlich zufügen wird;
      • b) das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Nutzung eines KI-Systems, das Schwachstellen einer natürlichen Person oder einer spezifischen Gruppe von Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer spezifischen sozialen oder wirtschaftlichen Situation ausnutzt, mit dem Ziel oder der Wirkung, das Verhalten dieser Person oder einer Person dieser Gruppe in einer Weise erheblich zu verfälschen, die dieser oder einer anderen Person erheblichen Schaden zufügt oder wahrscheinlich zufügen wird;
      • c) das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Nutzung von KI-Systemen zur Bewertung oder Klassifizierung von natürlichen Personen oder Gruppen von Personen über einen bestimmten Zeitraum auf der Grundlage ihres Sozialverhaltens oder bekannter, abgeleiteter oder vorhergesagter persönlicher Eigenschaften oder Persönlichkeitsmerkmale, wobei die soziale Bewertung (Social Scoring) zu einer der folgenden Situationen führt: i) benachteiligende oder ungünstige Behandlung bestimmter natürlicher Personen oder Gruppen von Personen in sozialen Kontexten, die in keinem Zusammenhang mit den Kontexten stehen, in denen die Daten ursprünglich erzeugt oder erhoben wurden; ii) benachteiligende oder ungünstige Behandlung bestimmter natürlicher Personen oder Gruppen von Personen, die ungerechtfertigt oder unverhältnismäßig zu ihrem Sozialverhalten oder dessen Schwere ist;
      • e) das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Nutzung von KI-Systemen, die Datenbanken für die Gesichtserkennung durch das unzielgerichtete Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen (CCTV) erstellen oder erweitern;
      • f) das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Nutzung von KI-Systemen zur Ableitung von Emotionen einer natürlichen Person am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, es sei denn, die Nutzung des KI-Systems soll aus medizinischen oder Sicherheitsgründen in Betrieb genommen oder in Verkehr gebracht werden;
      • g) das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Nutzung von biometrischen Kategorisierungssystemen, die natürliche Personen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten individuell kategorisieren, um ihre Rasse, politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugungen, ihr Sexualleben oder ihre sexuelle Orientierung abzuleiten; dieses Verbot erstreckt sich nicht auf das Kennzeichnen oder Filtern von rechtmäßig erworbenen biometrischen Datensätzen wie Bildern auf der Grundlage biometrischer Daten oder biometrischer Kategorisierung im Bereich der Strafverfolgung;
    • Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 2 der KI-Verordnung sind die Systeme, die in einem der folgenden Bereiche aufgeführt sind (Anhang III):
  2. Biometrie, soweit ihre Nutzung nach dem einschlägigen Unionsrecht oder nationalen Recht zulässig ist:
    • a) Systeme zur Fernerkennung von Biometrie. Dies umfasst keine KI-Systeme, die für die biometrische Überprüfung verwendet werden sollen, deren einziger Zweck darin besteht, zu bestätigen, dass eine bestimmte natürliche Person diejenige ist, die sie zu sein vorgibt;
    • b) KI-Systeme, die für die biometrische Kategorisierung nach sensiblen oder geschützten Merkmalen oder Eigenschaften auf der Grundlage von Ableitungen aus solchen Merkmalen oder Eigenschaften verwendet werden sollen;
    • c) KI-Systeme, die für die Erkennung von Emotionen verwendet werden sollen.
  3. Erziehung und Berufsausbildung:
    • a) KI-Systeme, die verwendet werden sollen, um über den Zugang oder die Zulassung zu entscheiden oder natürliche Personen Bildungseinrichtungen und Berufsausbildungseinrichtungen auf allen Ebenen zuzuweisen;
    • b) KI-Systeme, die zur Bewertung von Lernergebnissen verwendet werden sollen, einschließlich wenn diese Ergebnisse verwendet werden, um den Lernprozess von natürlichen Personen in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen auf allen Ebenen zu steuern;
    • c) KI-Systeme, die verwendet werden sollen, um das angemessene Bildungsniveau zu bewerten, das eine Person erhält oder zu dem sie Zugang erhält, im Kontext oder im Rahmen von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen auf allen Ebenen;
    • d) KI-Systeme, die zur Überwachung und Erkennung verbotener Verhaltensweisen von Studierenden während Prüfungen im Kontext oder im Rahmen von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen auf allen Ebenen verwendet werden sollen.
    • .
    • Ein in Anhang III genanntes KI-System (wie die oben genannten) gilt jedoch nicht als Hochrisiko-System, wenn es kein erhebliches Risiko einer Schädigung der Gesundheit, der Sicherheit oder der Grundrechte natürlicher Personen darstellt, einschließlich dadurch, dass es das Ergebnis der Entscheidungsfindung nicht materiell beeinflusst. Dies gilt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
      • a) Das KI-System ist dafür bestimmt, eine begrenzte Verfahrensaufgabe auszuführen;
      • b) das KI-System ist dafür bestimmt, das Ergebnis einer zuvor durchgeführten menschlichen Tätigkeit zu verbessern;
      • c) das KI-System ist dafür bestimmt, Entscheidungsmuster oder Abweichungen von früheren Entscheidungsmustern zu erkennen, und soll eine zuvor durchgeführte menschliche Bewertung nicht ohne angemessene menschliche Überprüfung ersetzen oder beeinflussen; oder
      • d) das KI-System ist dafür bestimmt, vorbereitende Aufgaben für eine Bewertung für die in Anhang III aufgeführten Anwendungsfälle auszuführen.
    • Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen gilt ein in Anhang III genanntes KI-System immer als Hochrisiko-System, wenn es ein Profiling von natürlichen Personen durchführt.
  4. Ein Anbieter, der der Ansicht ist, dass ein in Anhang III aufgeführtes KI-System kein Hochrisiko-System ist, muss seine Bewertung dokumentieren, bevor er dieses System in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Dieser Anbieter unterliegt der Registrierungsverpflichtung nach Artikel 49 Absatz 2 der KI-Verordnung. Auf Ersuchen der zuständigen nationalen Behörden stellt der Anbieter die Dokumentation der Bewertung zur Verfügung.

 

  1. Merkmale des spezifischen Projekts
    • Dieses Projekt ist ein Inhaltsverarbeitungs-/Indexierungs-/Empfehlungssystem. Empfehlungs-/Suchsysteme dieser Art sind in Anhang III nicht als eigenständige Kategorie von Hochrisiko-Systemen aufgeführt.
    • Es kann jedoch zu einem Hochrisiko-System werden, wenn es für einen vorgesehenen Zweck verwendet wird, der unter den Anwendungsbereich der oben aufgeführten detaillierten Bestimmungen fällt, woraufhin sich die Einstufung ändert. Beispielhaft:
      • Wenn es in einem Bildungsumfeld für Entscheidungen über den Zugang/die Zuweisung/Bewertung von Schülern verwendet wird (z. B. Auswahl, Einstufung, Bewertung/Benotung oder „Bestimmung des Zugangs“ zur Bildung), kann es unter die Fälle von Anhang III fallen.
      • Wenn es für Entscheidungen im Bereich der Beschäftigung, des Zugangs zu wesentlichen Dienstleistungen usw. verwendet wird, kann es ebenfalls unter Anhang III fallen.
    • Allerdings muss die Anwendung der Bestimmungen der KI-Verordnung auf das Projekt aufgrund der Beteiligung von Kindern und der Nutzung generativer Inhalte beachtet werden.
  2. Verbotene Praktiken: Ausnutzung von Schwachstellen aufgrund des Alters
    • Da die Zielgruppe und die Nutzer des Systems Kinder sind, müssen alle Regeln und Mechanismen eingehalten werden, um die Schwachstellen von Minderjährigen (aufgrund ihres Alters) nicht auszunutzen, um ihr Verhalten zu beeinträchtigen und erheblichen Schaden zu verursachen (ein solches KI-System fällt in die Kategorie der verbotenen Praktiken).
  3. Transparenzpflichten bezüglich bestimmter KI-Ergebnisse
    • Wenn die Eingabedaten von einem Algorithmus verarbeitet werden, kann der Inhalt des Endergebnisses — Text/Beschreibungen und allgemein von KI generierte Inhalte — Transparenzpflichten auslösen (z. B. Kennzeichnung/Information darüber, dass der Inhalt von KI generiert wurde oder dass der Nutzer mit einer KI interagiert, je nach Fall; Verantwortung für Design und Funktionsweise des Algorithmus).
  4. Rollen und Verantwortlichkeiten
    • Anbieter: Jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, sei es kostenpflichtig oder unentgeltlich.
    • Nutzer/Betreiber (Deployer): Jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt (es sei denn, die Nutzung ist rein persönlicher und nicht-beruflicher Natur).
    • In diesem Projekt kann die das Projekt ausführende Einrichtung als Anbieter angesehen werden, soweit die Plattform/der Dienst Nutzern oder Kunden zur Verfügung gestellt wird.
  5. Pflichten, die auch für Anwendungen gelten, die keine Hochrisiko-Systeme sind
    • 5.1. KI-Kompetenz (AI Literacy)
      • Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Personal des Projekts, das das System im Namen der Einrichtung bedient/nutzt, über ein angemessenes Niveau an „KI-Kompetenz“ verfügt, unter Berücksichtigung von Wissen/Schulung, Nutzungskontext und den Gruppen, auf die sich das System auswirkt.
      • Praktische Bedeutung für das Projekt: Kurze Schulungen/Anweisungen zu:
        • wann Transkripte/Alt-Texte wahrscheinlich Fehler enthalten;
        • was veröffentlicht werden darf und was nicht;
        • Melde-/Beschwerdeverfahren;
        • Schutz von Minderjährigen und Kindern.
    • 5.2. Verbotene Praktiken – insbesondere in Bezug auf Kinder
      • Verboten sind KI-Praktiken, die:
        • manipulative/täuschende Techniken einsetzen, die das Verhalten erheblich verfälschen und schweren Schaden verursachen oder wahrscheinlich verursachen;
        • Schwachstellen aufgrund des Alters (z. B. Kinder) ausnutzen, mit dem Ziel/der Wirkung, das Verhalten erheblich mit (wahrscheinlich) schwerem Schaden zu verfälschen.
  6. Transparenzpflichten
    • 6.1. Wenn das System direkt mit Nutzern interagiert
      • Anbieter müssen sicherstellen, dass natürliche Personen, wenn ein KI-System darauf ausgelegt ist, direkt mit ihnen zu interagieren, darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren (es sei denn, dies ist offensichtlich). Beispiel im Projekt: Wenn ein „KI-Assistent“ für Suche/Zusammenfassung/Navigation oder eine „intelligente“ Benutzeroberfläche existiert, muss ein klarer Hinweis vorhanden sein.
    • 6.2. Wenn synthetischer Text generiert wird
      • Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Inhalte (Audio/Bild/Video/Text) erzeugen, müssen sicherstellen, dass die Ergebnisse in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind, soweit dies technisch machbar ist.
    • 6.3. Deepfakes und Texte von „öffentlichem Interesse“
      • Wenn das System Bilder, Audio oder Video erstellt/manipuliert, die ein Deepfake darstellen, müssen die Nutzer/Betreiber diese Tatsache offenlegen.
      • Wenn das System Text erstellt/manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen die Nutzer/Betreiber offenlegen, dass dieser durch KI generiert/manipuliert wurde, es sei denn, er wurde einer menschlichen redaktionellen Kontrolle unterzogen und eine Stelle übernimmt die redaktionelle Verantwortung.
    • 6.4. Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Deepfakes
      • Verbot der Erstellung/Verarbeitung von Bildern, Audio oder Video, die reale Personen nachbilden/nachahmen können.
      • Ausdrückliches Verbot in den Nutzungsbedingungen bezüglich des Hochladens oder von Prompts, die darauf abzielen, die Identität zu stehlen/irrezuführen.
      • Ergreifung technischer Maßnahmen zur Verhinderung dieser Phänomene.
      • Festlegung einer Richtlinie für die zulässige Nutzung (was verboten ist; was bei Meldungen passiert).
      • Haftungsausschluss für von Dritten hochgeladene Materialien, die Deepfakes darstellen könnten.
    • Das Vorstehende stellt einen Versuch dar, potenzielle Probleme anzusprechen, sowie Vorschläge zur Vermeidung von Verstößen gegen die geltenden Regeln und Vorschriften.

 

RECHTLICHE DOKUMENTATION ALS ANTWORT AUF DIE AUFGEWORFENEN FRAGEN BEZÜGLICH BESTIMMTER ASPEKTE DES BETRIEBS DER IM RAHMEN DES PROJEKTS KIDS RADIO ENTWICKELTEN PLATTFORM

  1. Fragen und tatsächliche Annahmen
    • Dieser Bericht stellt eine Antwort auf drei spezifische Fragen dar, die vom Projektteam von KID’S RADIO gestellt wurden.
    • Die drei Fragen betreffen:
      • die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Dokumentation der Speicherung von Materialien ohne automatische Löschung als Standardeinstellung;
      • die Übermittlung der generierten Untertitel an Google über Gemini zur grammatikalischen und syntaktischen Korrektur;
      • die rechtliche Bedeutung der Möglichkeit der Änderung und Genehmigung des KI-generierten Textes durch den Nutzer sowie die Notwendigkeit von Benachrichtigung/Widerspruch in Bezug auf automatische Transkriptionen, die Fehler enthalten können.
    • Die Bewertung basiert auf den folgenden tatsächlichen Annahmen:
      • Die Plattform speichert Nutzermaterialien wie Audio, Video, Text, Untertitel, Transkripte, Metadaten und potenziell Protokolle (Logs) und fungiert als vom Nutzer gesteuertes Repository.
      • Derzeit wird keine allgemeine automatische Löschung der vom Nutzer hochgeladenen oder generierten Materialien nach einem vorher festgelegten Zeitraum angewendet; das Material verbleibt, bis es vom Nutzer gelöscht wird oder bis ein anderes vertraglich oder technisch festgelegtes Ereignis eintritt.
      • Der einzige Punkt der Übermittlung von Inhalten an einen externen KI-Anbieter, über den wir informiert wurden, ist das Senden der generierten Untertitel an Google über Gemini zur grammatikalischen und syntaktischen Korrektur.
      • Gemini wird als kostenpflichtiger Enterprise-Dienst genutzt, und es existiert ein Aufragverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) mit Google; das genaue Produkt und die anwendbaren Bedingungen müssen jedoch überprüft werden.
      • Nach der anfänglichen Generierung der Untertitel/Transkription durch die KI kann der Nutzer den Text vollständig ändern; der vom Nutzer bearbeitete Text wird in einem vom ursprünglichen KI-generierten Text getrennten Feld gespeichert.
      • Für Anzeigezwecke auf der Plattform gilt der vom Nutzer geänderte oder genehmigte Text als maßgebliche Version, während in Ermangelung eines Eingriffs das ursprüngliche KI-Ergebnis angezeigt wird.
  2. Anwendbarer rechtlicher Rahmen
    • 2.1. DSGVO und griechisches Datenschutzrecht
      • Die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) gilt für jede ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten. Untertitel und Transkripte können personenbezogene Daten darstellen, wenn sie Namen, Kontaktdaten, Verweise auf Dritte, Beschreibungen von Ereignissen, persönliche oder berufliche Informationen oder andere Elemente enthalten, die die direkte oder indirekte Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen. Der Begriff der personenbezogenen Daten ist breit gefächert und umfasst alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
      • Die Grundsätze des Artikels 5 DSGVO sind für alle drei Fragen entscheidend: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz; Zweckbindung; Datenminimierung; Richtigkeit; Speicherbegrenzung; Integrität und Vertraulichkeit; sowie Rechenschaftspflicht (Accountability). Insbesondere verlangt der Grundsatz der Speicherbegrenzung, dass Daten nicht länger in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung ermöglicht, als es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist, und dass Fristen für ihre Löschung oder regelmäßige Überprüfung festgelegt werden.
    • 2.2. KI-Gesetz (AI Act)
      • Die Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) etabliert einen horizontalen Rahmen in der Europäischen Union, der vom Risikoniveau der Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) abhängt. Bezüglich der analysierten Fragen sind insbesondere die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme, die Pflichten zur Förderung der KI-Kompetenz und die Unterscheidung zwischen Anbieter, Nutzer/Betreiber und Endnutzer relevant.
      • Im Falle eines Systems, das Untertitel/Transkripte generiert, ist die Schlüsselfrage nicht nur, ob es ein Hochrisiko-KI-System darstellt. Auf der Grundlage der ausgewerteten Sachverhalte fällt die Generierung von Untertiteln zur Bearbeitung/Anzeige von Inhalten in der Regel nicht automatisch unter die Kategorie Hochrisiko gemäß Anhang III. Transparenzpflichten, die Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte, menschliche Aufsicht in anwendbaren Fällen und eine angemessene Information des Nutzers bleiben jedoch grundlegend. Die Nutzer müssen durch eine klare und sichtbare Nachricht auf der Website im Moment der Interaktion mit dem KI-System informiert werden.
      • Insbesondere sieht Artikel 50 der KI-Verordnung Informationspflichten vor, wenn natürliche Personen mit einem KI-System interagieren, sowie die Pflicht zur technischen Kennzeichnung von Ergebnissen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte darstellen. Im Allgemeinen muss die Plattform Folgendes festlegen:
        • ob sie Anbieter oder Nutzer/Betreiber in Bezug auf jede KI-Funktionalität ist;
        • den Zweck/das Ziel des KI-Systems;
        • ob das System ein geringes oder hohes Risiko aufweist;
        • ob Transparenzpflichten gelten;
        • ob KI-Kompetenz für das Personal/die Mitarbeiter erforderlich ist;
        • wie die menschliche Aufsicht oder Überprüfung durchgeführt wird.
  3. Frage 1 – Speicherdauer der Materialien auf der Repository-Plattform
    • Das Fehlen einer einheitlichen, kalenderbasierten Speicherdauer für alle Nutzerinhalte ist an sich nicht verstößlich gegen die DSGVO. Bei einem Dienst, der als Repository bereitgestellt wird, stellt die Speicherung der Materialien den eigentlichen vertraglichen Zweck der Verarbeitung dar. Die Speicherung kann sich insbesondere auf die Erfüllung eines Vertrags gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO stützen, wenn der Nutzer die Speicherung und Bereitstellung seiner Materialien auf der Plattform anfordert.
    • Die DSGVO erlaubt jedoch keine unbegrenzte und undifferenzierte Speicherung ohne Überprüfungen. Die Schlüsselfrage ist nicht, ob in allen Fällen eine bestimmte Anzahl von Monaten existiert, sondern ob objektive Speicherkriterien und Verfahren zur Löschung oder regelmäßigen Überprüfung vorhanden sind. Die Formulierung „wir haben keine Speicherdauer“ sollte vermieden werden. Rechtlich korrekter ist der Hinweis, dass die Speicherdauer durch die Dauer der aktiven Nutzung des Repositorys, den Vertrag, die Löschung durch den Nutzer, die Schließung des Kontos/Arbeitsbereichs, die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen und die Notwendigkeit der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen bestimmt wird.
    • Darüber hinaus verlangt Artikel 13 der DSGVO, dass die betroffene Person über die Dauer der Speicherung oder, falls dies nicht möglich ist, über die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer informiert wird. Daher muss die Plattform die Speicherkriterien und die entsprechenden Ausnahmen in ihrer Datenschutzerklärung und ihren Nutzungsbedingungen klar beschreiben.
    • Sicherheitskopien (Backups) und Ereignisprotokolle (Logs) erfordern besondere Aufmerksamkeit. Die Löschung aus der aktiven Umgebung bedeutet nicht die sofortige Löschung aus allen Sicherheitskopien, aber es muss einen dokumentierten Zyklus der Überschreibung/Löschung von Backups und Beschränkungen der Nutzung solcher Kopien ausschließlich für Sicherheitszwecke, Datenwiederherstellung und Geschäftskontinuität geben. Logs sollten nicht automatisch derselben Speicherdauer wie Nutzerinhalte unterliegen; sie sollten eine eigene Speicherdauer haben, die proportional zu den Zwecken der Sicherheit, Zugriffskontrolle und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle ist.
  4. Frage 2 – Übermittlung von Untertiteln an Google/Gemini und Pseudonymisierung
    • Die Übermittlung von Untertiteln an Google kann eine Datenverarbeitung darstellen, wenn die Untertitel personenbezogene Daten enthalten – in diesem Fall stellt sie eine Übermittlung/Offenlegung an einen Empfänger oder Auftragsverarbeiter dar. Google muss explizit in die Datenflusskarte, die Datenschutzerklärung und den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) aufgenommen werden, wenn die Plattform als Verantwortlicher gegenüber den Nutzern oder als Auftragsverarbeiter gegenüber B2B-Kunden agiert.
    • Das Vorhandensein eines AVV ist eine notwendige Bedingung, wenn Google als Auftragsverarbeiter agiert. Artikel 28 der DSGVO verlangt, dass der Verantwortliche nur Auftragsverarbeiter auswählt, die hinreichende Garantien bieten, und sicherstellt, dass die Verarbeitung durch einen Vertrag mit spezifischem Inhalt geregelt ist. Das bloße Vorhandensein eines AVV reicht jedoch nicht aus: Es müssen das genaue Produkt, der Ort der Verarbeitung, nachgelagerte Auftragsverarbeiter, Übermittlungen in Drittländer, Prüfungs-/Informationsrechte, die Löschung/Rückgabe von Daten und technische Vereinbarungen bestätigt werden, die die Nutzung der Daten zum Training von Modellen verhindern.
    • Öffentliche Garantien von Google für kostenpflichtige Enterprise-Umgebungen reduzieren das Risiko einer unbefugten Weiterverwendung erheblich. Sie ersetzen jedoch nicht die Pflicht zur Datenminimierung und zum Datenschutz durch Technikgestaltung. Wenn die grammatikalische/syntaktische Korrektur ohne Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Anschriften oder andere Identifikatoren erreicht werden kann, sollte die technische Anwendung einer Maskierung oder Pseudonymisierung vor dem Senden analysiert werden. Wenn dies aufgrund von Sinn- oder Qualitätsverlust nicht machbar ist, muss eine dokumentierte Ausnahme auf der Grundlage von Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit vorliegen.
    • Pseudonymisierung im Sinne von Artikel 4 Nummer 5 der DSGVO entspricht nicht der bloßen Entfernung von Namen und entspricht auch nicht der Anonymisierung. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten, aber diese Technik ist eine anerkannte Maßnahme zur Risikominderung.
    • Die Nutzung von Google/Gemini zur grammatikalischen und syntaktischen Korrektur von Untertiteln kann mit der DSGVO vereinbar sein, insbesondere wenn sie im Rahmen eines kostenpflichtigen Enterprise-Dienstes mit einem AVV und der expliziten Verpflichtung erfolgt, dass Prompts/Antworten nicht zum Trainieren oder Verbessern von Produkten verwendet werden. Dennoch sollte die Plattform die Schutzvorkehrung bezüglich der Pseudonymisierung „sofern machbar“ beibehalten.
    • Infolgedessen muss überprüft werden, ob die Nutzung in einem kostenpflichtigen Enterprise-Kontext und nicht in einer Gemini-Verbraucherumgebung erfolgt. Die Nutzer müssen über diesen spezifischen Verarbeitungsvorgang informiert werden, und vor dem Senden der Untertitel an Google sollte eine Maskierung/Pseudonymisierung angewendet werden. Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Anschriften sollten nicht gesendet werden, wenn dies vermieden werden kann. Es sollte auch betont werden, dass der Zweck der Übermittlung ausschließlich die grammatikalische und syntaktische Korrektur ist und nicht eine unabhängige Analyse oder das Training von Modellen. Letztlich begrenzt das Senden nur des strikt notwendigen Textes die Risiken.
  5. Frage 3 – Genehmigung durch den Nutzer und Haftung für KI-generierte Transkripte
    • Das Vorhandensein eines getrennten Feldes für den KI-generierten Text und den vom Nutzer bearbeiteten Text ist rechtlich positiv, da es Verantwortlichkeit schafft und das Eingreifen des Nutzers dokumentiert. Nach der DSGVO reicht es jedoch nicht aus, nur die bloße technische Möglichkeit der Bearbeitung zu gewährleisten. Es muss klar sein, ob die angezeigte Version:(a) automatisch und unüberprüft ist, (b) vom Nutzer ohne Änderungen überprüft/genehmigt wurde, oder (c) vom Nutzer geändert wurde. Diese Unterscheidung ist mit dem Grundsatz der Richtigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d DSGVO und dem Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO verbunden.
    • Wenn das Transkript personenbezogene Daten Dritter enthält, kann eine fehlerhafte Transkription das Risiko von Schäden, Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre oder Fehlinformationen bergen. Daher sollte es einen Mechanismus zur Benachrichtigung/zum Widerspruch/zur Meldung von Fehlern geben, nicht nur für den Nutzer, der das Material hochgeladen hat, sondern gegebenenfalls auch für Personen, die der Inhalt betrifft, oder Personen mit einem berechtigten Interesse, die Korrektur, Ausblendung, Einschränkung oder Löschung zu beantragen.
    • Eine tatsächliche menschliche Änderung/Überprüfung ändert die Bewertung im Lichte der KI-Verordnung, beseitigt jedoch nicht vollständig die Notwendigkeit von Transparenz. Artikel 50 der KI-Verordnung umfasst Pflichten für KI-Systeme, die mit natürlichen Personen interagieren oder synthetische Textinhalte erzeugen. Wenn die Plattform ein KI-generiertes Transkript anzeigt, das nicht überprüft wurde, muss ein klarer Hinweis vorhanden sein, dass der Text automatisch generiert wurde und Fehler enthalten kann.
    • Wenn der Nutzer den Text erheblich geändert oder ausdrücklich genehmigt hat, kann die Plattform ihn als eine vom Nutzer genehmigte oder bearbeitete Version anzeigen. Dies verringert das Risiko, Nutzer irrezuführen, und demonstriert einen Prozess mit menschlicher Einbindung (Human-in-the-Loop). Die bloße Möglichkeit der Bearbeitung entspricht jedoch nicht einer von einem Menschen durchgeführten Überprüfung. Es muss eine eindeutige Handlung, ein Zeitstempel, eine Versionshistorie oder ein Status-Label vorhanden sein, die die Genehmigung dokumentieren.
    • Besondere Bedeutung haben Fälle, in denen ein KI-generierter oder -manipulierter Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. In solchen Fällen wird vom Nutzer/Betreiber im Allgemeinen verlangt, offenzulegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde, es sei denn, es gab eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle und eine natürliche oder juristische Person übernimmt die Verantwortung dafür.
  6. Haftung für Fehler, Verleumdung und Fehlinformationen
    • Aus Sicht der zivilrechtlichen Haftung und der Persönlichkeitsrechte muss die Plattform vermeiden, den Eindruck zu erwecken, dass sie die absolute Richtigkeit automatischer Untertitel garantiert. In den Nutzungsbedingungen sollte klargestellt werden, dass das Ergebnis der KI unterstützenden Charakter hat, Fehler enthalten kann und vom Nutzer vor der Veröffentlichung oder Weiterverwendung überprüft werden muss. Gleichzeitig sollte die Plattform nicht jegliche Haftung in einer Weise ausschließen, die unwirksam oder missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie Kenntnis von rechtswidrigen oder schädlichen Inhalten erlangt und nicht handelt.
    • Wenn die Plattform Inhalte hostet oder bereitstellt, ist es ratsam, ein Verfahren zur Benachrichtigung und Abhilfe (Notice-and-Action) für rechtswidrige Inhalte zu haben, das das vorübergehende Ausblenden, die Korrektur, Überprüfung, das Hinzufügen eines Hinweises oder die Entfernung des Inhalts ermöglicht. Das Vorhandensein eines Überwachungsprotokolls (Audit Log), das zeigt, wer was und wann geändert hat, ist entscheidend für die Zuweisung von Verantwortung und den Nachweis der gebotenen Sorgfalt.
    • Die Schutzvorkehrung bezüglich Benachrichtigung/Widerspruch sollte nicht entfernt, sondern umformuliert werden. Die Plattform trennt den KI-generierten Text korrekt vom benutzerbearbeiteten Text und kann den vom Nutzer genehmigten Text als maßgebliche Version behandeln. Es muss jedoch ein klarer Status angezeigt werden: „KI-generiert / Unüberprüft“, „Vom Nutzer bearbeitet“ oder „Vom Nutzer genehmigt/verifiziert“. Es muss ein Benachrichtigungs-/Widerspruchsmechanismus und ein Überwachungsprotokoll vorhanden sein. Die Möglichkeit der Bearbeitung verbessert die Bewertung im Lichte der KI-Verordnung nur dann, wenn eine tatsächliche und dokumentierte redaktionelle Kontrolle oder eine von einem Menschen durchgeführte Überprüfung vorliegt.
  7. Vorgeschlagene Schutz- und Informationsklauseln
    • 7.1. Schutzvorkehrungen bezüglich Speicherbegrenzung und Löschung
      • Die Plattform fungiert als ein vom Nutzer gesteuertes Repository. Die vom Nutzer hochgeladenen Materialien, einschließlich Audio, Video, Text, Transkripte, Untertitel und zugehöriger Metadaten, werden aufbewahrt, solange das entsprechende Konto, Projekt oder der Arbeitsbereich aktiv bleibt, oder bis der Nutzer/Kunde sie löscht, ihre Löschung beantragt oder die Nutzung des Dienstes einstellt, es sei denn, das Gesetz erfordert ihre weitere Aufbewahrung oder diese ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich. Die Plattform führt dokumentierte Speicherkriterien pro Datenkategorie, Lösch-Workflows für aktive Systeme, festgelegte Zyklen zur Bereinigung von Sicherheitskopien, getrennte Speicherregeln für Protokolle (Logs) und Abrechnungsdaten, Anonymisierung, sofern machbar, und regelmäßige Überprüfungen inaktiver Konten und redundanter Daten.
    • 7.2. Schutzvorkehrungen bezüglich der KI-Verarbeitung durch Dritte und Pseudonymisierung
      • Wenn Untertitel oder Transkripte an einen externen KI-Anbieter wie Google/Gemini gesendet werden, beschränkt sich die Übermittlung auf den Zweck der grammatikalischen und syntaktischen Korrektur und unterliegt dem anwendbaren Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA), dokumentierten Sicherheits- und Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie der Überprüfung, dass Prompts/Antworten nicht zum Trainieren von Modellen oder zur Verbesserung von Produkten im Rahmen des jeweiligen kostenpflichtigen Enterprise-Dienstes verwendet werden. Vor dem Senden wendet die Plattform eine Maskierung oder Pseudonymisierung direkter Identifikatoren wie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und anderer unnötiger Identifikatoren an, wann immer dies technisch machbar und mit dem Zweck der Korrektur vereinbar ist. Wenn eine Pseudonymisierung nicht machbar ist, wird die Ausnahme dokumentiert und es gelten Verpflichtungen zur Datenminimierung, Zugriffskontrolle, Ereignisprotokollierung, Übermittlungsgarantien und Löschung.
    • 7.3. Schutzvorkehrungen bezüglich Benachrichtigung, Widerspruch, Versionskontrolle und Nutzerüberprüfung
      • Automatische Transkripte und KI-generierte Untertitel werden klar als maschinell erzeugt gekennzeichnet und können bis zu ihrer Überprüfung, Bearbeitung oder ausdrücklichen Genehmigung durch den Nutzer Fehler enthalten. Die Plattform bewahrt den ursprünglichen KI-generierten Text getrennt von allen vom Nutzer bearbeiteten oder genehmigten Versionen auf und zeigt die vom Nutzer genehmigte Version als maßgebliche Version an, sofern verfügbar. Jede Version ist mit Status-Metadaten, Zeitstempeln und Überwachungsprotokollen verknüpft. Nutzer und gegebenenfalls betroffene Personen können Unrichtigkeiten, rechtswidrige Inhalte, verleumderische Aussagen oder irreführende Beschreibungen über einen Widerspruchs-/Benachrichtigungsmechanismus melden, was eine Überprüfung, Korrektur, Einschränkung, Entfernung oder andere angemessene Maßnahme auslöst.
  8. Zusammenfassung
    • Bezüglich des Repositorys und der Speicherung von Materialien gibt es keine absolute Anforderung einer allgemeinen automatischen Löschung aller Daten nach einem einheitlichen Zeitraum. Es ist jedoch eine dokumentierte Aufbewahrungsrichtlinie erforderlich, die auf objektiven Kriterien, der Löschung nach Entfernung durch den Nutzer / Vertragsbeendigung, Backup-Zyklen und der Verwaltung inaktiver Konten basiert.
    • Bezüglich Google/Gemini kann die Nutzung eines kostenpflichtigen Enterprise-Dienstes mit einem AVV und Garantien, dass Prompts/Antworten nicht zum Trainieren oder Verbessern von Produkten verwendet werden, zusammen mit der technischen Anwendung von Maskierung oder Pseudonymisierung (sofern machbar) eine angemessene Grundlage zur Risikominderung darstellen.
    • Bezüglich Benachrichtigung und Haftung für KI-generierte Transkripte sind die Bearbeitungsmöglichkeit durch den Nutzer und die Speicherung in einem getrennten Feld rechtlich relevante und positive Maßnahmen. Sie reichen jedoch ohne klare Status-Labels, Überwachungsprotokolle und einen Benachrichtigungs-/Widerspruchsmechanismus nicht aus. Das anfängliche KI-Ergebnis sollte als unüberprüft angezeigt werden, während nur die ausdrücklich geänderte oder genehmigte Version als vom Nutzer genehmigt angezeigt werden darf.
    • Bezüglich der KI-Verordnung scheint die beschriebene Funktionalität die Plattform in der Regel nicht allein aufgrund der Generierung von Untertiteln/Transkripten in ein Hochrisiko-KI-System zu verwandeln. Transparenzpflichten, die Förderung der KI-Kompetenz und die Kennzeichnung künstlich erzeugter oder unüberprüfter Inhalte bleiben jedoch grundlegend. Die Genehmigung durch den Nutzer kann Informationspflichten nur dann einschränken, wenn sie echt, ausdrücklich und dokumentiert ist.
    • Die Plattform sollte auf ihrer Website detaillierte Informationen über ihre Funktionsweise und die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz und zur Information der Nutzer sowie über die von den Personen, die Materialien hochladen, übernommene und akzeptierte Verantwortung bereitstellen.
    • Generell besteht der vorgeschlagene Ansatz darin, die festgelegten Schutzvorkehrungen beizubehalten und andere umzuformulieren, damit sie die tatsächliche Funktionsweise der Plattform genau widerspiegeln und durch technische, vertragliche und organisatorische Dokumentation gestützt werden.
    • Es wird empfohlen, auf der Website zu erklären, dass die Plattform und ihr Anbieter gemeinnütziger Natur sind und dass der Zugang, die Nutzung, das Hochladen von Materialien und Besuche der Plattform kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ohne jegliche Gegenleistung seitens der Nutzer, Uploader oder Besucher.
    • Die Plattform sollte den ursprünglichen KI-generierten Text vom benutzerbearbeiteten/-genehmigten Text unterscheiden. Das Vorhandensein eines getrennten Feldes in der Datenbank ist eine gute Praxis. Es sollte jedoch von einem klaren Hinweis/einer Information begleitet werden, wie etwa: Die anfängliche Transkription wird automatisch generiert und kann Fehler enthalten. Der Nutzer hat die Möglichkeit, sie vollständig zu ändern und zu genehmigen. Wenn der Nutzer eingreift, hat der vom Nutzer genehmigte Text Vorrang für die Anzeige auf der Plattform.
    • Die Tatsache, dass der Dienst für die Nutzer kostenlos ist, erlaubt keine Datenübermittlung an Dritte ohne Benachrichtigung. Es muss klar angegeben werden, dass bestimmte Texte, insbesondere Untertitel/Transkripte, zur sprachlichen und syntaktischen Korrektur an Google/Gemini gesendet werden.
    • Schließlich erlaubt die Kostenlosigkeit des Dienstes keine unbegrenzte Aufbewahrung von Materialien. Die Plattform kann erklären, dass das Material aufbewahrt wird, solange das Konto oder der Arbeitsbereich aktiv bleibt oder bis es vom Nutzer gelöscht wird. Die Aufbewahrung dient der Bereitstellung des kostenlosen Repository-Dienstes und unterliegt Richtlinien zur Löschung, Bereinigung von Backups, Verwaltung inaktiver Konten und Ausübung von Datenlöschungsrechten.

Lizenzbedingungen für das Hochladen von Podcasts

(Auf Grundlage der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International)

 

  1. Zweck und Anwendungsbereich
    • 1.1. YouthRadio.eu ist eine bildungsbezogene Online-Plattform, die Jugendgruppen und ihren Koordinatoren („Mitwirkenden“) die Möglichkeit bietet, Audio-Werke (die „Werke“) zu erstellen, hochzuladen und zu teilen.
    • 1.2. Mit der Übermittlung eines Werks an YouthRadio.eu räumen die Mitwirkenden der Plattform die unten beschriebenen Rechte ausschließlich für Zwecke ein, die mit deren Bildungs-, Kultur- und gemeinnützigen Auftrag übereinstimmen.
  2. Eingeräumte Rechte
    • 2.1. Die Mitwirkenden räumen YouthRadio.eu und dessen Trägerorganisation eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie (ohne Zahlung von Lizenzgebühren), unwiderrufliche und unbefristete Lizenz ein zur:
      • 2.1.1. Vervielfältigung und Speicherung des Werks in jedem Format oder Medium, digital oder anderweitig.
      • 2.1.2. Veröffentlichung, Verbreitung, Übertragung und öffentlich zugänglichen Machung des Werks über die Plattform YouthRadio.eu und die damit verbundenen Kanäle (Radio-Stream, Community-Website, Veranstaltungen, Bildungsmaterialien oder Werbung in sozialen Medien).
      • 2.1.3. Nutzung des Werks für Bildungs-, Forschungs-, Werbe- und nicht-kommerzielle Zwecke im Zusammenhang mit den Zielen von YouthRadio.eu (z. B. Festivals, Ausstellungen/Showcases, Auszeichnungen und Workshops).
      • 2.1.4. Aufbewahrung einer dauerhaften Archivkopie des Werks zu Dokumentationszwecken und für den langfristigen Bildungszugang.
    • 2.2. Die Lizenz ist nicht-exklusiv: Die Mitwirkenden behalten das Eigentum und können das Werk an anderer Stelle unter kompatiblen, nicht-kommerziellen Bedingungen veröffentlichen oder lizenzieren.
  3. Von den Mitwirkenden vorbehaltene Rechte
    • 3.1. Die Mitwirkenden bleiben die alleinigen Urheber und Inhaber der Urheberrechte an ihren Werken.
    • 3.2. Diese Lizenz überträgt weder das Eigentum noch sonstige exklusive Verwertungs- oder Urheberpersönlichkeitsrechte.
    • 3.3. Die Mitwirkenden:
      • 3.3.1. können ihr Werk für persönliche oder bildungsbezogene, nicht-kommerzielle Zwecke an anderer Stelle frei nutzen, präsentieren oder teilen
      • 3.3.2. können ihr Werk unter kompatiblen Creative-Commons-Lizenzen re-lizenzieren (z. B. BY-NC-ND oder BY-NC-SA)
      • 3.3.3. behalten die vollen Urheberpersönlichkeitsrechte auf Urheberschaft und Unversehrtheit ihres Werks
  4. Nutzung des Werks durch YouthRadio.eu
    • 4.1. YouthRadio.eu stimmt zu:
      • 4.1.1. Das Werk nicht zu verändern oder zu bearbeiten, ausgenommen geringfügige technische Anpassungen (z. B. Lautstärkenormalisierung, Dateiformatkonvertierung oder Ergänzung von Metadaten), die für die Kompatibilität der Plattform erforderlich sind.
      • 4.1.2. Die angemessene Namensnennung der Mitwirkenden bei allen Präsentationen oder Mitteilungen gemäß den Lizenzanforderungen bereitzustellen:
      • 4.1.3. Das Werk ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen.
      • 4.1.4. YouthRadio.eu kann eine allgemeine Abonnement- oder Zugangsgebühr zur Deckung der Betriebskosten (Hosting, technischer Support, Wartung usw.) einführen, sofern diese Gebühr keine kommerzielle Verwertung des Werks selbst darstellt.
  5. Einschränkungen und unzulässige Handlungen
    • 5.1. Keine Partei (einschließlich der Nutzer oder dritten Besucher von YouthRadio.eu) ist berechtigt:
      • 5.1.1. das ursprüngliche Werk zu verändern, zu remixen oder darauf aufbauende abgeleitete Werke zu erstellen
      • 5.1.2. das Werk für kommerziellen Gewinn oder Werbung zu nutzen
      • 5.1.3. die dem Werk beiliegende Urheberbezeichnung oder Lizenzinformationen zu entfernen oder zu verbergen
    • 5.2. Weder die Mitwirkenden noch Dritte dürfen rechtliche Bedingungen oder technologische Maßnahmen anwenden, die andere darin einschränken, die durch diese Lizenz gewährten Rechte auszuüben:
    • 5.3. YouthRadio.eu behält sich das Recht vor, jedes Werk zu entfernen, das gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstößt.
  6. Garantien und Haftung
    • 6.1. Die Mitwirkenden erklären und garantieren, dass:
      • 6.1.1. sie die ursprünglichen Urheber des Werks sind oder alle erforderlichen Genehmigungen für das enthaltene Material (Musik, Töne, Interviews usw.) eingeholt haben
      • 6.1.2. das Werk keine Rechte an geistigem Eigentum, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt
      • 6.1.3. alle erforderlichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten für die an dem Werk beteiligten Minderjährigen eingeholt wurden
      • 6.1.4. sie YouthRadio.eu von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen freistellen, die sich aus der rechtswidrigen oder unbefugten Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material ergeben
  7. Öffentliche Verfügbarkeit und Rechte der Hörer
    • 7.1. Alle auf YouthRadio.eu veröffentlichten Podcasts stehen unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-ND 4.0 International, die der Öffentlichkeit Folgendes erlaubt:
      • 7.1.1. das Werk frei zu teilen (Kopieren und Weiterverbreiten in jedem Medium oder Format)
      • 7.1.2. unter angemessener Namensnennung der Urheber
      • 7.1.3. ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke
      • 7.1.4. ohne das Werk zu verändern, zu transformieren oder darauf aufzubauen
    • 7.2. Ein Link zum vollständigen Lizenztext begleitet jedes veröffentlichte Werk: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/
  8. Zustimmung
    • 8.1. Durch Auswählen von „Ich stimme den Lizenzbedingungen zu“ und das Hochladen des Werks bestätigen die Mitwirkenden, dass sie diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben und dass sie YouthRadio.eu die hierin beschriebenen Rechte für das Hosting und die Verbreitung ihres Werks gemäß dieser Lizenz einräumen.

Die Wissenschaftliche Gesellschaft „Interdisziplinäres, Interkulturelles Radio der Bildungsgemeinschaft“, auch bekannt als European School Radio – Das Erste Schülerradio, hat auf einen Antrag bezüglich des rechtmäßigen Betriebs des Senders hinsichtlich der Musiknutzungsrechte bei der Übertragung und Verbreitung der produzierten Radioinhalte die entsprechende Musiknutzungslizenz von der zuständigen Verwertungsgesellschaft für ihre Nutzer eingeholt – also für alle teilnehmenden Schulen, die Sendungen auf European School Radio produzieren.

Wir informieren die Besucher dieser Website darüber, dass das Internetradio (Web-Radio) mit dem Domainnamen www.europeanschoolradio.eu ein zertifizierter Partner der Organisationen GEA und GRAMMO ist und rechtmäßig aufgenommene Musik wiedergibt sowie öffentlich aufführt.


    Ich bin über 15 Jahre alt.

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      Datenschutzerklärung.

      Cookie-Richtlinie – European School Radio & YouthRadio.eu

      European School Radio (europeanschoolradio.eu) & YouthRadio.eu

      Letzte Aktualisierung: 14. September 2026

       

      1. Zweck & Übersicht
        • Diese Cookie-Richtlinie beschreibt die Art und Weise, wie die Plattform European School Radio / YouthRadio.eu (betrieben von der gemeinnützigen Organisation „Wissenschaftliche Gesellschaft Interdisziplinäres, Interkulturelles Radio der Bildungsgemeinschaft“ für das Konsortium Kids Radio Europe) Cookies und ähnliche Tracking-Technologien verwendet.
        • Beide Domainnamen (europeanschoolradio.eu & youthradio.eu) führen zu derselben einheitlichen Plattform, die auf einer gemeinsamen Datenbank läuft. Diese Richtlinie gilt für alle registrierten Nutzer (Schüler, Lehrkräfte, Jugendarbeiter, Eltern) und nicht registrierten Besucher.
      2. Was sind Cookies?
        • Cookies sind kleine Textdateien, die beim Zugriff auf die Plattform auf Ihrem Browser oder Gerät abgelegt werden. Sie ermöglichen es dem System, Ihr Gerät zu erkennen, die Sicherheit aufrechtzuerhalten, Benutzereinstellungen zu speichern und anonyme Systemstatistiken zu erfassen.
      3. Verwendete Cookie-Kategorien
        • Kategorie Typ Zweck & Funktion Speicherfrist
          Unbedingt Erforderlich Essenziell

          Erforderlich für den Betrieb der Website, die Sitzungssicherheit (Session Security), die rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC), die Authentifizierung von Nutzern und die Anwendung geeigneter Altersfilter.

           

          Sitzung (Session) / Bis zu 12 Monate (Logs)

           

          Einstellungen & Funktionalität Funktional

          Speichern Barrierefreiheitseinstellungen (Schriftgröße nach WCAG 2.2, Kontrast), Sprachauswahl, Lautstärkeeinstellungen und die Auswahl des Schalters „Ohne Personalisierung“.

           

          Bis zu 12 Monate

           

          Statistik & Analyse Statistisch

          Erfassen aggregierte Nutzungsdaten ohne Profilerstellung (Seitenaufrufe, Podcast-Wiedergabezahlen, Protokolle technischer Fehler) zur Optimierung der Stabilität der Plattform und zur Erstellung der erforderlichen jährlichen DSA-Transparenzberichte.

           

          Bis zu 12 Monate (System-Protokolldateien)

      4. Schutz von Minderjährigen & Regeln zur Vermeidung von Profiling (Artikel 28 DSA & DSGVO)
        • 4.1. Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste – DSA) und der DSGVO:
          • 4.1.1. Kein Werbe-Profiling: Über Cookies erhobene personenbezogene Daten werden niemals für die Ausspielung von zielgerichteter Werbung oder Verhaltenswerbung verwendet, insbesondere nicht bei minderjährigen Nutzern unter 18 Jahren.
          • 4.1.2. Minderjährige Besucher (ohne Konto): Nutzer unter 18 Jahren, die Podcasts ohne Konto durchsuchen, erzeugen nur unbedingt erforderliche technische Kennungen (IP-Adresse, System-Protokolldateien) für die Sicherheit der Plattform. Es werden keine persönlichen Profile erstellt.
          • 4.1.3. Schalter für nicht-personalisierten Algorithmus: Nutzer können jederzeit auf die Schaltfläche „Ohne Personalisierung“ klicken. Dies verhindert, dass Cookies/der Hörverlauf Empfehlungen beeinflussen, und zeigt Podcasts ausschließlich auf der Grundlage manueller Alters- und Themen-Tags an.
      5. System-Protokolldateien & Technische Kennungen
        • 5.1. Zur Erfüllung der Cybersicherheitsanforderungen, zur Meldung von Vorfällen und zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/936 werden System-Protokolldateien (die IP-Adresse, Browsertyp, Zeitstempel und Anforderungs-Header enthalten) sicher in Rechenzentren der EU/des EWR mit AES-256 und TLS 1.3 verschlüsselt gespeichert. Diese Dateien werden für bis zu 12 Monate aufbewahrt und getrennt vom allgemeinen Audioinhalt gehalten.
      6. Datenübermittlung an Dritte & KI-Verarbeitung
        • 6.1. Es sind keine Tracking-Mechanismen für kommerzielles Marketing Dritter (Tracker) oder Werbe-Pixel eingebunden.
        • 6.2. Soweit automatisierte Werkzeuge für Transkriptionen oder die grammatikalische Untertitelkorrektur verwendet werden (z. B. Google Gemini unter Unternehmens-DPA-Rahmenbedingungen), erfolgt vor der Übermittlung eine technische Pseudonymisierung und Maskierung (Masking). Prompts und Antworten werden nicht für das Training von KI-Modellen Dritter verwendet.
      7. Verwaltung & Deaktivierung von Cookies
        • 7.1. Kontrollzentrum der Plattform: Verwalten Sie Ihre Datenschutz- und Empfehlungseinstellungen jederzeit unter: https://community.europeanschoolradio.eu/gdpr
        • 7.2. Browser-Einstellungen: Sie können Cookies direkt über die Einstellungen Ihres Browsers einschränken, blockieren oder löschen. Die Deaktivierung essenzieller Cookies kann die Grundfunktionalität beeinträchtigen (z. B. Anmeldung oder Hochladen von Podcasts).
      8. Rechtliche Kontaktdaten
        • 8.1. Verantwortlicher: Gemeinnützige Organisation „Interdisziplinäres Interkulturelles Radio der Bildungsgemeinschaft“ (mit dem kommerziellen Titel European School Radio – Das Erste Schülerradio)
        • 8.2. Sitz: Alexandria Campus IHU, Sindos 574 00, Thessaloniki, Griechenland
        • 8.3. USt-IdNr.: EL998502950 (Finanzamt D‘ Thessaloniki)
        • 8.4. Datenschutzbeauftragter (DPO): dpo@youthradio.eu
        • 8.5. Kontaktstelle für DSA-Compliance: compliance@youthradio.eu